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SG Karlsruhe, 30.09.2010 - S 4 U 5704/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen der BK Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV (Berufskrankheit Haut)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Hautkrankheit an den Händen eines Maurers als Berufskrankheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 30.09.2010 - S 4 U 5704/09
- SG Karlsruhe, 18.10.2010 - S 4 U 5704/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 30.09.2010 - S 4 U 5704/09
Wie bei einem Arbeitsunfall müssen auch bei einer Berufskrankheit die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen u.a. neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkungen und die Krankheit gehören, erwiesen sein, während für den ursächlichen Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (vgl. BSG 45, 285).